Ratgeber / Einladung und Traktanden zur Eigentümerversammlung

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Einladung und Traktanden zur Eigentümerversammlung

Eine unvollständige Einladung macht die Versammlung angreifbar. Fehlende Beilagen, ungenaue Traktanden oder eine zu kurze Frist führen später zu Diskussionen. Wie lange vorher eingeladen werden muss, steht im Reglement.

Inhalt der Einladung

Die Eigentümerschaft muss vor der Versammlung nachlesen können, worüber abgestimmt wird. Eine kurze Einladung genügt dafür, solange sie alle folgenden Angaben enthält.

  • Ort, Datum und Uhrzeit
  • Vollständige Traktandenliste
  • Beilagen je nach Traktandum: Jahresrechnung, Offerten, letztes Protokoll
  • Hinweis zum Ablauf einer Vertretung, soweit das Reglement sie zulässt
  • Vollmachtformular, sofern Sie eines verwenden

Die Frist bis zur Versammlung

Eine gesetzlich festgelegte Anzahl Tage gibt es nicht. Die meisten Reglemente nennen zehn bis zwanzig Tage, und in der Praxis haben sich rund zwanzig Tage bewährt, besonders wenn Jahresrechnung und Offerten beiliegen. Verbindlich ist in jedem Fall Ihr Reglement.

Aufbau der Traktandenliste

Die Liste entsteht aus den Berichten, den Offerten und dem letzten Protokoll. Ein Beschluss zu einem Punkt, der nicht traktandiert war, ist im Nachhinein angreifbar. Anträge aus der Eigentümerschaft müssen deshalb rechtzeitig vor dem Versand eintreffen, und oft steht dafür eine Frist im Reglement.

Versandwege

Aus Beweisgründen laden Sie schriftlich ein, wahlweise über die App, per E-Mail oder per Brief. Ein Teil der Eigentümerschaft wünscht weiterhin Papier. Wo das Reglement es verlangt oder wo Sie den Zugang später belegen müssen, bleibt der eingeschriebene Brief die sichere Variante, denn eine mündliche Einladung lässt sich im Streitfall kaum nachweisen.

Im Programm

Wie FlatpeX dabei hilft

Aus den vorhandenen Unterlagen lassen sich Traktanden vorschlagen, festlegen müssen Sie die Liste selbst. Versendet wird über App, E-Mail oder Brief, auf Wunsch eingeschrieben.

Fragen

Häufige Fragen

Wie lange im Voraus muss eingeladen werden?

Das steht im Reglement, eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich sind zehn bis zwanzig Tage, bewährt haben sich rund zwanzig.

Können Traktanden später ergänzt werden?

Nur soweit das Reglement es zulässt. Sonst riskieren Sie angreifbare Beschlüsse.

Reicht eine mündliche Einladung?

Laden Sie aus Beweisgründen schriftlich ein. Ohne Versandnachweis lässt sich die Frist im Streitfall nicht belegen.

Versammlungen

Diesen Ablauf können Sie auch in FlatpeX führen.

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Das Gespräch dauert rund dreissig Minuten und findet über Teams oder Zoom statt. Ein Kauf ist damit nicht verbunden.