Ratgeber / Inhalt des Abnahmeprotokolls
Inhalt des Abnahmeprotokolls
Ohne Räume, Mängel, Zählerstände und Unterschriften ist das Protokoll kaum mehr als eine Notiz. Der Eintrag «Küche beschädigt» hilft später niemandem weiter. «Küche, Unterschrank links, Abplatzung an der Front, Foto 4» beschreibt dagegen einen Mangel, über den sich auch Monate später noch reden lässt.
Der Mindestinhalt
Alles, was Monate später noch verständlich sein muss, gehört jetzt ins Protokoll. Ob Sie dabei ein Klemmbrett oder ein Tablet verwenden, spielt für den Inhalt keine Rolle.
- Liegenschaft und Wohnung
- Datum und Uhrzeit
- Anwesende Personen, wenn nötig mit Zeugen
- Zustand jedes einzelnen Raums
- Ort, Art und Foto zu jedem Mangel
- Zählerstände für Heizung, Wasser und Strom, je nach Liegenschaft
- Schlüssel und Badges nach Art und Anzahl
- Unterschrift beider Seiten
- Kopie für die Mietpartei
Protokoll und Mängelrüge
Das Protokoll hält den Zustand fest. Die Mängelrüge geht darüber hinaus und benennt einzeln und verständlich, für welche Mängel die Mietpartei aufkommen soll. Fehlt diese Zuordnung, gilt das Protokoll in der Praxis oft nicht als Rüge. Bevor Sie Ansprüche geltend machen, klären Sie den konkreten Fall deshalb ab. Massgebend sind der Mietvertrag und die Bestimmungen zur Rückgabe der Mietsache. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Verweigerte Unterschrift
Halten Sie die Verweigerung im Protokoll fest und ziehen Sie nach Möglichkeit eine Zeugin oder einen Zeugen sowie Fotos bei. Reichen Sie die haftungsrelevanten Punkte danach rasch schriftlich nach, oft innerhalb weniger Arbeitstage und in der Regel eingeschrieben an die neue Adresse. Frist und Form richten sich nach dem Recht und nach dem Einzelfall. Ein vorliegendes Protokoll ist kein Grund, damit zuzuwarten.
Typische Lücken im Protokoll
Statt einer Ortsangabe steht häufig nur ein Sammelbegriff im Protokoll, und bei den Fotos fehlt der zugehörige Raum. Beim Schlüssel ist lediglich «übergeben» vermerkt, die Zählerstände stammen aus dem Gedächtnis, und die Kopie geht erst Tage später heraus. Ein halbes Jahr danach dreht sich die Diskussion deshalb um den Ort des Mangels statt um den Mangel selbst.
Im Programm
Wie FlatpeX dabei hilft
Rechtssicher wird eine Angabe nicht dadurch, dass sie in einem Programm steht. Ort, Foto und Zählerstand lassen sich aber schwerer vergessen, wenn das Formular sie verlangt. Ob Abnutzung oder Schaden vorliegt, schreiben Sie weiterhin selbst.
Häufige Fragen
Was tun, wenn die Mietpartei nicht unterschreibt?
Vermerken Sie die Verweigerung im Protokoll und ziehen Sie nach Möglichkeit Zeugen und Fotos bei. Halten Sie die haftungsrelevanten Punkte danach rasch schriftlich fest, meist eingeschrieben. Frist und Form klären Sie im Einzelfall. Das ist keine Rechtsberatung.
Ist das Protokoll automatisch eine Mängelrüge?
Oft nicht. Aus der Rüge muss hervorgehen, für welche Mängel die Mietpartei aufkommen soll. Das Protokoll hält zunächst nur den Zustand fest.
Wie schnell sollte die Kopie herausgehen?
Am besten direkt nach der Unterschrift, noch in der Wohnung.
Weiter im Ratgeber
Ablauf der Wohnungsabnahme
Bei der Abnahme halten Sie Zustand, Mängel, Zählerstände und Schlüssel fest. Die Mietpartei sollte die Kopie noch in der Wohnung erhalten.
Mängel und Zählerstände dokumentieren
Jeder Mangel braucht zwei Aufnahmen und eine Ortsangabe. Ins Protokoll kommt nur der Zählerstand, den Sie selbst geprüft haben.
Die Abnahme im Mieterwechsel
Kündigung, Abnahme, Instandstellung und Übergabe greifen ineinander. Vermarktung und Kautionsabrechnung laufen unabhängig davon.
Wohnungsabnahmen
Diesen Ablauf können Sie auch in FlatpeX führen.